top of page

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeugmietangebote auf der Plattform MOQO durch den Anbieter Volksbank Raiffeisenbank Dachau eG

Stand: Oktober 2021

1. Vertragsgegenstand; Geltungsbereich

  1. 1.1.  Die Volksbank Raiffeisenbank Dachau eG („Anbieter“) bietet Nutzern der von der Digital Mobility Solutions GmbH („DMS“) betriebenen Plattform MOQO („Plattform“; die Nutzer der Plattform jeweils einzeln oder gemeinsam „Nutzer“) nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) an, ihnen den Gebrauch von Selbstfahrervermietfahrzeugen des Anbieters („Fahrzeugen“) gegen Entgelt zu gewähren.

  2. 1.2.  Diese AGB gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und Nutzern, die Einzelmietverträge über Fahrzeuge nach Maßgabe dieser AGB mit dem Anbieter durch Nutzung der Plattform schließen wollen. Die AGB regeln insbesondere die Buchung, Gebrauchsüberlassung und Nutzung der auf der Plattform zur Anmietung angebotenen Fahrzeuge des Anbieters. Diese AGB gelten nicht für Mietverträge, die nicht unter Nutzung der Plattform geschlossen werden.

  3. 1.3.  Diese AGB gelten nicht für die Geschäftsbeziehung der Nutzer zu DMS. DMS betreibt lediglich die Plattform und bietet selbst keine Fahrzeuge an.

2. Buchungsvoraussetzungen; Buchung und Vertragsschluss; Ausschluss des Widerrufsrecht von Verbrauchern; Stornierung von Buchungen

 

2.1. Die Buchung von Fahrzeugen auf der Plattform setzt generell voraus, dass der Nutzer

  1. eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person ist;

  2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat

  3. sich für die Nutzung der Plattform registriert hat und über ein Nutzerkonto verfügt;

  4. seit mindestens einem Jahr ununterbrochen über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt,

    die ihn zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs in der Bundesrepublik Deutschland

    berechtigt;

  5. die Fahrerlaubnis durch DMS, den Anbieter oder eine von diesen beauftragte Person

    im Rahmen der jeweils angebotenen Verfahren (online, d.h. unter Nutzung einer Softwareapplikation, oder offline, d.h. stationär) übergeprüft wurde.

Im Übrigen sind die Anforderungen der Versicherungsbedingungen zu beachten; diese werden dem Nutzer im Rahmen des Buchungsprozesses vor Vertragsschluss auf der Plattform angezeigt.

  1. 2.2.  Eine Buchung ist nicht zulässig, soweit der Nutzer die in 2.1 sowie den Versicherungsbedingungen genannten Anforderungen nicht bzw. nicht mehr erfüllt.

    Soweit die jeweils einschlägigen Anforderungen nicht erfüllt sind, kann dies dazu führen, dass

    Versicherungsschutz nicht oder nur eingeschränkt besteht.

  2. 2.3.  Die wesentlichen Merkmale des Mietvertrags werden dem Nutzer im Rahmen des

    Buchungsprozesses auf der Plattform angezeigt. Diese AGB sowie die Versicherungsbedingungen können vom Nutzer vor Vertragsschluss auf der Plattform abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.

  3. 2.4.  Zur Buchung von Fahrzeugen auf der Plattform hat der Nutzer das gewünschte Fahrzeug auszuwählen, den gewünschten Mietzeitraum durch Eingabe der entsprechenden Daten auf der Buchungsseite festzulegen und den Buchungsvorgang durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ abzuschließen. Vor Abschluss der Buchung durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ kann der Nutzer seine Angaben auf etwaige Eingabefehler untersuchen und ggf. durch Eingabe anderer Daten berichtigen. Durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ wird das Buchungsformular an den Anbieter versendet. Das Buchungsformular kann jedoch nur abgesendet werden, wenn der Nutzer sich hierin durch Verschieben der hierfür vorgesehenen Schaltfläche mit der Geltung dieser AGB und der Versicherungsbedingungen einverstanden erklärt hat. In der Übersendung des Buchungsformulars liegt ein Angebot des Nutzers an den Anbieter auf Abschluss eines Mietvertrags über das jeweilige Fahrzeug nach Maßgabe dieser AGB.

  4. 2.5.  Der Zugang der Buchung wird dem Nutzer auf der Plattform bestätigt („Zugangsbestätigung“).

  5. 2.6.  Der Nutzer wird über die Annahme seines Angebots durch den Anbieter (Buchungsbestätigung) auf der Plattform informiert. Die Annahme kann im Übrigen vom Anbieter auch stillschweigend durch tatsächliche Gewährung der Nutzung erfolgen.

  6. 2.7.  Mit Annahme durch den Anbieter kommt ein entgeltlicher Fahrzeugmietvertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer zustande. Mit Vertragsschluss werden dem Nutzer diese AGB, die Versicherungsbedingungen sowie weitere Kundeninformationen (z.B. die Vertragsdaten) in Textform übermittelt.

  7. 2.8.  Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gespeichert und ist dem Nutzer im Nutzerkonto auf der Plattform nicht zugänglich.

  8. 2.9.  Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall steht dem Nutzer gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu.

  9. 2.10.  Eine kostenpflichtige Stornierung der Buchung durch den Nutzer ist vor Übergabe des Fahrzeugs jederzeit möglich. Die Gebühren für eine solche Stornierung werden dem Nutzer im Rahmen des Buchungsprozesses auf der Plattform angezeigt.

3. Versicherungsschutz; Selbstbeteiligung und Zusatzleistungen

  1. 3.1.  Für den Versicherungsschutz, insbesondere die Art und den Umfang des Versicherungsschutzes, etwaige Leistungsausschlüsse sowie Rechte, Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers gelten die auf der Plattform jeweils angezeigten Bedingungen und Preise. Gleiches gilt für die jeweils anwendbare Selbstbeteiligung sowie optionale Tarife und Zusatzleistungen.

  2. 3.2.  Die wesentlichen Merkmale des jeweils bestehenden Versicherungsschutzes einschließlich der Höhe des Selbstbehalts werden dem Nutzer vor Vertragsschluss im Rahmen des Buchungsprozesses auf der Plattform angezeigt; zudem werden dem Nutzer die Versicherungsbedingungen in Textform übermittelt.

  3. 3.3.  Verstöße gegen die in diesem Vertrag (insbesondere in den Ziffern 6 und 7) und den Versicherungsbedingungen geregelten Verhaltenspflichten und sonstigen Obliegenheiten können im Einzelfall zum Wegfall oder zur Kürzung des Versicherungsschutzes führen. Insbesondere bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen des Nutzers kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. 4.1.  Das vom Nutzer zu zahlende Entgelt ist nutzungsabhängig und hängt vom gewählten Fahrzeug, dem Mietzeitraum sowie der Laufleistung während der Nutzung ab. Bei Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums werden für die Berechnung des vom Nutzer geschuldeten Entgelts der tatsächliche genutzte Zeitraum sowie die tatsächliche zurückgelegte Laufleistung zugrunde gelegt. Die Höhe des vom Nutzer geschuldeten Entgelts kann daher erst bei Rückgabe des Fahrzeugs bestimmt werden. Die Kosten für die während des Mietzeitraums durch den Gebrauch des Fahrzeugs verbrauchten Kraft-, Schmier- und andere notwendige Betriebsstoffe sind in dem vom Nutzer geschuldeten Entgelt enthalten.

  2. 4.2.  Die für die Berechnung des Entgelts jeweils geltenden Preise sowie sonstige Gebühren (einschließlich etwaiger Schadenspauschalen) werden dem Nutzer vor Vertragsschluss im Rahmen des Buchungsprozesses auf der Plattform angezeigt.
    Soweit nicht abweichend angegeben, verstehen sich alle auf der Plattform angezeigten Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  3. 4.3.  Das vom Nutzer geschuldete Entgelt wird nach Rückgabe des Fahrzeugs berechnet und nach Zugang einer Abrechnung auf der Plattform zur Zahlung fällig. Rechnungen können dem Nutzer auch in elektronischer Form übermittelt werden.

  4. 4.4.  Zahlungen sind vom Nutzer mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich unter Verwendung der auf der Plattform unterstützten Zahlungsarten zu leisten. Insoweit gelten die auf der Plattform im Buchungsprozess angezeigten Vertrags- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Diese können zudem unter folgendem Link abgerufen werden: https://stripe.com/de/legal

  1. 4.5.  Der Nutzer hat sicherzustellen, dass im Nutzerkonto zutreffende und vollständige Bankdaten (insbesondere korrekte Kreditkartendaten und/oder IBAN) hinterlegt sind. Im Falle von Änderungen oder Unrichtigkeiten der im Nutzerkonto hinterlegten Bankdaten sind die vom Nutzer unverzüglich zu aktualisieren bzw. nach Kenntnisnahme der Unrichtigkeit zu korrigieren. Eine Korrektur oder Aktualisierung der Daten kann im Nutzerkonto auf der Plattform vorgenommen werden. Soweit dem Nutzer eine Aktualisierung oder Korrektur der Daten im Nutzerkonto auf der Plattform nicht möglich sein sollte, hat er die aktualisierten bzw. im Falle von Unrichtigkeiten korrigierten Daten per E-Mail an support@moqo.de zu übermitteln.

  2. 4.6.  Dem Nutzer können im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und der Vertragsdurchführung Kosten entstehen, die seitens Dritter (z.B. Internet-Service-Providern, Telekommunikationsanbietern) erhoben werden. Hierzu zählen insbesondere Kosten für die Datenübermittlung im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform. Diese Kosten werden nicht von dem Anbieter erhoben und können daher nicht beziffert werden.

5. Fahrzeugübergabe und –rückgabe; Protokoll; Pflichten des Nutzers im Zusammenhang mit der Entziehung oder Beschränkung seiner der Einziehung seines Führerscheins sowie verhängten Fahrverboten

  1. 5.1.  Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug bei der Übernahme vom Anbieter auf vorhandene Verunreinigungen sowie Mängel und Schäden zu überprüfen; diese sind im Protokoll (Ziffer 5.3) zu dokumentieren.

  2. 5.2.  Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt

    1. die Übergabe des Fahrzeugs an den Nutzer zu Beginn des Mietzeitraums an dem vom

      Anbieter auf der Plattform mitgeteilten Standort. Der Anbieter ist berechtigt, die Übergabe des Fahrzeugs zu verweigern, solange und soweit der Nutzer offensichtlich fahruntüchtig (z.B. infolge von Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss, insbesondere durch Drogenkonsum) oder auf Grund seiner körperlichen Verfassung zur Führung des Fahrzeugs offensichtlich ungeeignet ist oder über keine in gültige, zum Führen des Fahrzeugs in der Bundesrepublik Deutschland berechtigende Fahrerlaubnis verfügt. Die Rechtsfolgen richten sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    2. die Rückgabe des Fahrzeugs an den Anbieter zum Ende des Mietzeitraums an dem vereinbarten Rückgabeort; haben die Parteien einen Rückgabeort nicht ausdrücklich vereinbart, ist das Fahrzeug vom Nutzer zum Ende des Mietzeitraums am Ort der Abholung (Ziffer 5.1 a) zurückzugeben. Die Rückgabeverpflichtung des Nutzers umfasst neben dem Fahrzeug auch alle sonstigen ihm vom Anbieter im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ausgehändigten Sachen (insbesondere Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugschein und sonstige Fahrzeugdokumente sowie Ausstattungs- und Zubehörgegenstände, z.B. Verbandskasten, Warnwesten und Bordwerkzeug).

  1. 5.3.  Vorbehaltlich der Regelungen der Ziffer 5.3 sind die Parteien verpflichtet, bei der Übergabe sowie bei der Rückgabe des Fahrzeugs den jeweils einschlägigen Teil des auf der Plattform bereitgestellten digitalen Protokolls („Protokoll“) vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Insbesondere sind bei der Übergabe vorhandene sowie während des Mietzeitraums entstandene Schäden im Protokoll zu dokumentieren. Vor diesem Hintergrund hat der Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm für das Ausfüllen des Protokolls genutzte mobile Endgeräte bei der Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs funktionsfähig ist, über eine zur Vervollständigung des Protokolls ausreichende Energieversorgung verfügt und zur Übermittlung des Protokolls bei bestehender Netzabdeckung mit dem Internet verbunden werden kann.

  2. 5.4.  Soweit es den Parteien – gleich aus welchem Grund – nicht möglich ist, das Protokoll auszufüllen, zu bestätigen oder abzusenden, ist ein schriftliches Übergabe- und Schadensprotokoll anzufertigen.

  3. 5.5.  Der Nutzer ist verpflichtet sicherzustellen, dass bei der Rückgabe des Fahrzeugs der Tankfüllstand oder – im Falle eines Fahrzeugs mit Elektroantrieb - Ladestand mindestens dem im Rahmen des Buchungsprozesses auf der Plattform angezeigten Mindestwert entspricht.

  4. 5.6.  Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter auf ein zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs gegen ihn verhängtes Fahrverbot, die vorläufige oder endgültige Entziehung seiner Fahrerlaubnis oder eine Einziehung (einschließlich der vorübergehenden Sicherstellung oder Beschlagnahme) seines Führerscheins unaufgefordert hinzuweisen. Im Übrigen ist der Nutzer verpflichtet, Fahrten mit dem gemieteten Fahrzeug nur zu unternehmen, solange er über eine gültige, zum Führen des Fahrzeugs berechtigende Fahrerlaubnis verfügt und kein Fahrverbot gegen ihn im Mietzeitraum besteht. Über eine während des Mietzeitraums erfolgte Entziehung oder Beschränkung seiner Fahrerlaubnis, eine Einziehung (einschließlich der vorübergehenden Sicherstellung oder Beschlagnahme) seines Führerscheins oder ein gegen ihn verhängtes Fahrverbot hat der Nutzer den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ab dem Eintritt und für die Dauer des Vorliegens eines vorgenannten Umstands ist es dem Nutzer untersagt, das Fahrzeug zu führen.

6. Nutzungsbeschränkungen; Pflichten des Nutzers

  1. 6.1.  Der Nutzer hat das Fahrzeug sorgsam und pfleglich zu behandeln und auf eine materialschonende, rücksichtsvolle und umweltverträgliche Nutzung zu achten. Er hat etwaig ausgehändigte Anweisungen, Handbücher, Herstellervorgaben, technische Vorschriften sowie die Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu beachten.

  2. 6.2.  Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind das Rauchen im Fahrzeug sowie der Transport von Tieren untersagt. Dies gilt nicht für den Transport von Kleintieren im Kofferraum in hierzu vorgesehenen Transportboxen.

  1. 6.3.  Im Falle einer Beförderung von (Klein-) Kindern sind erforderliche Sitzplatzerhöhung bzw. Kindersitzvorrichtung zu verwenden und die Herstellerhinweise (insb. zur Montage von Babyschalen) zu beachten.

  2. 6.4.  Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Regelungen zu beachten und für die Dauer der Fahrzeugnutzung die einem Fahrzeughalter und -führer obliegenden Pflichten im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu übernehmen. Bei winterlichen Verhältnissen darf das Fahrzeug zu Fahrten nur genutzt werden, soweit er über eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung, insbesondere über die erforderliche Bereifung verfügt.

6.5. Der Nutzer ist darüber hinaus verpflichtet,

  1. sicherzustellen, dass das Fahrzeug nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird, insbesondere eine Sichtprüfung der Reifen sowie der Fahrzeugbeleuchtung (einschließlich Fahrtrichtungsanzeiger) vorzunehmen;

  2. sicherzustellen, dass ein Ladekabel im Fahrzeug vorhanden ist, soweit es sich bei dem Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug handelt;

  3. den Ölstand und den Reifendruck bei Fahrtantritt und in regelmäßigen Abständen während des Mietzeitraums zu prüfen und zu korrigieren, soweit erforderlich;

  4. das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern und sich bei Verlassen des Fahrzeugs zu vergewissern, dass die Feststellbremse betätigt wurde, Türen, Fenster, Kofferraum und ein etwaig vorhandenes Schiebedach oder Verdeck vollständig geschlossen sind, das Lenkradschloss eingerastet und die Beleuchtung des Fahrzeugs ausgeschaltet ist mit Ausnahme einer straßenverkehrsordnungsrechtlich vorgeschriebenen Warn-, Stand- oder Parkbeleuchtung;

  5. im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte das Fahrzeug unverzüglich anzuhalten, die Fehlerursache zu identifizieren und – soweit dem Nutzer möglich und zumutbar – zu beheben (z.B. durch Nachfüllen von Betriebsstoffen wie Motoröl, Bremsflüssigkeit oder Kühlwasser); soweit die Warnleuchte auf einen technischen Defekt oder einen Fahrzeugmangel hinweist, hat der Nutzer den Anbieter unverzüglich und vor einer Fehlerbehebung zu kontaktieren;

  6. bei jeder Fahrt mit dem Fahrzeug einen gültigen Führerschein und den Fahrzeugschein mitzuführen.

6.6. Dem Nutzer ist es untersagt, das Fahrzeug

  1. anderen Personen zu überlassen, soweit nicht abweichend zwischen den Parteien vereinbart; dies gilt nicht im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit des Nutzers sowie bei Überschreitung gesetzlicher Lenk- und Ruhezeiten.

  2. zur gewerblichen Personenbeförderung, zur Weitervermietung, für Werbemaßnahmen oder zu sonstigen gewerblichen Zwecken zu nutzen, soweit nicht abweichend zwischen den Parteien vereinbart;

  3. unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder solchen Medikamenten zu führen, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können;

  4. zu rechtswidrigen Zwecken, insbesondere zur Begehung von (Steuer-) Straftaten zu nutzen;

  5. außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs, für Motorsportveranstaltungen oder deren Vorbereitung, zum Abschleppen anderer Fahrzeuge, auf Rennstrecken oder zur Teilnahme an Wettrennen, für Fahrzeugtests, zu Fahrschulübungen, Fahrsicherheitstrainings oder Geländefahrten (d.h. Fahrten abseits befestigter Straßen) zu benutzen;

  6. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffe zu nutzen mit Ausnahme der Beförderung solcher Stoffe in haushaltsüblichen Mengen;

  7. zum Transport von Gegenständen oder Stoffen zu verwenden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, Größe oder Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen oder das Fahrzeug, insbesondere dessen Innenraum, beschädigen können;

  8. zum Ziehen von Anhängern zu verwenden, es sei denn, der Anbieter hat hierzu seine vorherige Zustimmung erteilt;

  9. grob zu verschmutzen oder Abfälle im Fahrzeug zurückzulassen;

  10. technisch oder optisch (Lack, Klebefolien, etc.) zu verändern, eigenmächtig ohne die vorherige Zustimmung des Anbieters Reparaturen oder Umbauten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen bzw. das Fahrzeug in sonstiger Weise zu manipulieren, soweit nicht zur Abwehr von Gefahren erforderlich.

6.7. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen darf das Fahrzeug vom Nutzer nur in Länder verbracht werden, in denen gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz besteht.

7. Verhalten bei Pannen, Unfällen, Diebstahl sowie sonstigen Schadens- und Verlustfällen

  1. 7.1.  Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder der Zerstörung des Fahrzeuges sowie in sonstigen Schaden- oder Verlustfällen unverzüglich den Anbieter sowie die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden sowie bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter. Ferner hat der Nutzer bei einem Diebstahl des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder -zubehör sowie im Falle des Einbruchs in das Fahrzeug oder einer sonstigen Beschädigung durch Unbekannte (insbesondere Vandalismus) unverzüglich nach Information des Anbieters Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Der Nutzer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen, angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen werden.

  2. 7.2.  Bei einem Unfall darf der Nutzer sich vor Abschluss der (polizeilichen) Unfallaufnahme nicht vom Unfallort entfernen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist oder dies andernfalls ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) darstellen würde. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit sich der Nutzer vom Unfallort wegen eigener oder fremder unfallbedingter Verletzung oder sonstigen Gesundheitsbeeinträchtigung vom Unfallort entfernt. Die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses, insbesondere das Anerkenntnis von gegnerischen Ansprüchen bzw. die Vornahme von Zahlungsleistungen oder sonstigen schadens-bzw. schuldanerkennenden Handlungen, welche zu Lasten des Anbieters wirken und einer Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorgreifen, ist dem Nutzer vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

  3. 7.3.  Der Nutzer hat den Eintritt eines in Ziffer 7.1 genannten Ereignisses in angemessenem Umfang zu dokumentieren, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist. Im Schadensfalls (z.B. Unfall) umfasst dies die Anfertigung einer Skizze sowie die Aufnahme der Namen und Anschriften aller an einem Unfall beteiligten Personen, etwaiger Zeugen sowie der amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Am Fahrzeug entstandene Schäden sind - möglichst durch die Anfertigung von Lichtbildaufnahmen - zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Anbieter unverzüglich zu übermitteln, soweit einschlägig unter Mitteilung des polizeilichen Aktenzeichens.

  4. 7.4.  Der Nutzer hat im Schadenfall sowie bei Pannen - soweit möglich - vor dem Einleiten von Abschlepp-, Reparatur- oder ähnlichen Maßnahmen unverzüglich den Anbieter zu informieren und die Einleitung von derartigen Maßnahmen mit ihm abzustimmen. Dies gilt nicht in Notfällen oder in sonstigen Fällen, in denen die Umstände ein sofortiges Handeln gebieten. In diesen Fällen ist der Anbieter unverzüglich im Anschluss zu informieren.

7.5. Im Übrigen hat der Nutzer in einem Schaden- oder Verlustfall sowie bei Pannen die ihm nach den Versicherungsbedingungen obliegenden Verhaltenspflichten zu beachten.

8. Haftung des Nutzers; Freistellungsverpflichtung; Schadenspauschalierung

  1. 8.1.  Für Fahrzeugschäden oder sonstige Schäden infolge einer Verletzung von Pflichten aus dem Mietvertrag haftet der Nutzer dem Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für einen vom Nutzer zu vertretenden Fahrzeugverlust sowie für schuldhaft verursachte Schäden am Fahrzeug (z.B. infolge einer unsachgemäßen, sorglosen oder falschen Bedienung des Fahrzeugs durch den Nutzer).

  2. 8.2.  Der Nutzer stellt den Anbieter von jedweden Ansprüchen Dritter frei, die diese infolge eines Umstands geltend machen, den der Nutzer zu vertreten hat oder der in dessen Pflichten- oder Risikobereich fällt. Dies gilt insbesondere für alle im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren sowie etwaige Geldbußen / -strafen, Bußgelder und Verwaltungsgebühren / -kosten, die aufgrund von (Verkehrs-) Ordnungswidrigkeiten, (Verkehrs-) Straftaten oder sonstigen Gesetzesverstößen des Nutzers erhoben werden.

  3. 8.3.  Soweit zwischen den Parteien auf der Plattform Schadenspauschalen vereinbart worden sind (z.B. für die Entsorgung von im Fahrzeug zurückgelassenen Abfällen, die Reinigung von groben Verschmutzungen sowie Kostenpauschalen wegen vom Nutzer zu vertretenden Bußgeld-, Straf- oder sonstigen Verwaltungsverfahren), wird dem Nutzer ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die jeweilige Pauschale sei. Dem Anbieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden oder eine höhere Wertminderung als die jeweilige Pauschale entstanden sei. Weitergehende Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten; die jeweilige Pauschale wird auf jedoch auf solche Ansprüche angerechnet.

9. Haftung des Anbieters

9.1. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 9 abweichend geregelt.

  1. 9.2.  Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 9 haftet der Anbieter nur, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der vom Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen.

  2. 9.3.  Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

  3. 9.4.  Die in den Ziffern 9.2 und 9.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 9.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.

  4. 9.5.  Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Mitteilung von Änderungen

Der Nutzer hat den Anbieter und DMS unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) zu informieren über

  1. Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner Bankverbindung oder seiner Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer);

  2. die Entziehung oder Beschränkung seiner Fahrerlaubnis oder Einziehung seines Führerscheins (einschließlich der vorübergehenden Sicherstellung oder

Beschlagnahme) im Mietzeitraum; gleiches gilt für den Fall, dass gegen den Nutzer im Mietzeitraum ein behördliches oder gerichtliches Fahrverbot verhängt wird.

11. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

  1. 11.1.  Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. 11.2.  Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

12. Streitschlichtung

12.1. Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) eingerichtet. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

12.2. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte

Den Parteien stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der betreffende Anspruch entscheidungsreif, unbestritten, in Textform durch die jeweils andere Partei anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist; diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.

bottom of page